BeihilfeBeihilfepatienten sind bei uns keine Privatpatienten 2.Klasse!! Wir machen keinen Unterschied zwischen Beihilfe-Privatpatient und Normal-Privatpatient. Es ist für uns deshalb selbstverständlich, dass bei allen Privatpatienten die gleichen Honorarsätze in Rechnung gestellt werden. Leider herrscht bei manchen Beihilfe-Privatpatienten, bedingt durch ein Informationsdefizit, der Irrglaube, es handele sich bei den beihilfefähigen Höchstbeträgen um die Honorarsätze die einem Heilbehandler für seine Arbeit maximal zustehen. Dies ist, auch bestätigt durch das Bundesinnenministerium, nicht richtig. "Beihilfesätze sind nicht kostendeckend!!", erklärt das Ministerium in einer Pressemitteilung. Für Heilbehandlungen mit festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträgen, werden keine Eigenbehalte abgezogen und der Eigenanteil des Beihilfe-Privatpatienten ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem beihilfefähigen Höchstbetrag und des Honorarsatzes des Heilbehandlers. Je nach Leistungsumfang der zusätzlich abgeschlossenen privaten Krankenversicherung kann der Eigenanteil auch ganz entfallen. zurück |
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