Herzlich Willkommen bei Physioniyama! Was bdeutet Physioniyama? Lernen Sie unsere Praxis kennen! Wie ich Ihnen helfen kann. Wichtig! BItte Beachten! Wie Sie mich erreichen können.

Privatpatienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

in der Vergangenheit ist es häufiger zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpatienten und einzelnen Versicherungsgesellschaften wegen unvollständiger Kostenübernahme gekommen. Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der vom OLG Karlsruhe (AZ: 13 U 281/93) für angemessen befundenen Privatsätze. Hierbei wurde vom Gericht bestätigt, dass Heilbehandlungen mit dem 2,3-fachen VdAK-Satz (1,8-fach für passive Anwendungen) angemessen vergütet sind.

Unsere Honorarforderungen liegen unterhalb dieser Sätze, deshalb gehen wir davon aus, dass Ihnen Ihre Aufwendungen vollständig erstattet werden.

Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.

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